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BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 20.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
VwVfG NW §§ 49, 49 a
Widerruf eines Bewilligungsbescheides; Widerruf dem Grunde nach - Wolters Kluwer
Widerruf eines Bewilligungsbescheides - Widerruf dem Grunde nach
- Judicialis
VwVfG.NW. § 49; ; VwVfG.NW. § 49 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG NW §§ 49, 49a
Wohnungsbauförderungsrecht - Widerruf eines Bewilligungsbescheides; Widerruf dem Grunde nach. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 111, 239
- NVwZ 2001, 556
- NZM 2001, 436
- DVBl 2001, 306
- DÖV 2001, 384
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 10 A 2861/04
Vorliegen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs
So auch Nickels/Stock, BayVBl 2001, S. 249 (250); Schenke, Rechtliche Fragen der Errichtung von Betrieben des Einzelhandels, DÖV 1988, S. 233 (238). - VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 B 06.3100
Die Übergangsregelung des Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BayAbwAG zum …
Der Widerruf muss selbst aussprechen, in welchem Umfang widerrufen wird, und darf diese Entscheidung nicht erst der dem Widerruf nachgeordneten und von ihm abhängigen Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs überlassen werden (vgl. BVerwG, U.v. 15.6.2000 - 5 C 20.99 - BVerwGE 111, 239 ff.). - OVG Niedersachsen, 25.01.2006 - 8 LA 85/05
Rechtmäßigkeit des Widerrufs von Aufwendungszuschüssen für die Erweiterung von …
Die Berufung ist auch nicht gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der geltend gemachten Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2000 (- 5 C 20/99 -, BVerwGE 111, 239 ff. = NVwZ 2001, 556 f.) zuzulassen. - VG Minden, 26.04.2007 - 3 K 660/06
"Bünde fit für die Zukunft" erhält Zuschlag für den Zwiebelmarkt Der …
vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 03.05.2000 - 8 B 352.99 -, DVBl. 2001, Seite 306. - VG Gelsenkirchen, 28.04.2010 - 7 K 3520/08
Verjährung von geltend gemachten Überzahlungszinsen aufgrund bewilligter Mittel …
Da für einen Zinsbescheid "dem Grunde nach" wohl eine Rechtsgrundlage fehlen dürfte, vgl. zu der Rechtswidrigkeit eines Widerrufes gemäß § 49 VwVfG "dem Grund nach": BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 20.99 - (juris) - kann mit der Erhebung eines konkreten Zinsbetrages, auch wenn dessen Berechnungsgrundlagen noch streitig sind, ggfs. nicht die Rechtskraft einer Klage gegen den Widerrufs- bzw. Rückforderungsbescheid abgewartet werden.